Recht / Verbrauchsmaterial

Vergaberecht bei der Beschaffung von Druckerverbrauchsmaterial: Was öffentliche Auftraggeber wissen müssen

EU-Schwellenwert 216.000 €, UVgO unterhalb, § 31 VgV Produktneutralität, 'oder gleichwertig' bei Toner-Ausschreibungen.

2 Min. LesezeitCompana Redaktion

1. Ab wann gilt EU-weites Vergaberecht?

Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Bundes liegt der EU-Schwellenwert aktuell (Stand Mai 2026) bei 216.000 €. Oberhalb dieser Grenze greifen VgV und GWB mit förmlichem, EU-weitem Verfahren. Darunter gilt für Bundesbehörden die UVgO, für Länder und Kommunen zusätzlich eigene Wertgrenzen — diese unterscheiden sich je nach Bundesland und Vergabeordnung (VOB/A, VOL/A oder UVgO).

2. Direktauftrag oder Ausschreibung?

Innerhalb der landesspezifischen Wertgrenzen sind Direktaufträge oder beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb möglich — das betrifft in der Praxis viele kleinere Nachbestellungen von Toner und Tinte für Behörden, Schulen und Vereine. Oberhalb der Wertgrenze wird ein förmliches Verfahren mit Leistungsverzeichnis Pflicht.

3. Produktneutralität: Der Knackpunkt bei Verbrauchsmaterial

§ 31 VgV (bzw. § 23 UVgO im Unterschwellenbereich) verlangt eine herstellerneutrale Leistungsbeschreibung. Wird dennoch ein Markenname oder eine Herstellerbezeichnung genannt, ist der Zusatz „oder gleichwertig" zwingend — sonst muss der Auftraggeber einen sachlichen Grund dokumentieren. Genau hier liegt die Chance für kompatibles und rebuilt-Material: Solange die Ausschreibung produktneutral formuliert ist oder den Gleichwertigkeits-Zusatz enthält, dürfen DIN-33870-geprüfte Alternativtoner mitbieten, auch wenn im Leistungsverzeichnis ursprünglich ein OEM-Produkt als Referenz stand.

4. Nachhaltigkeit als Zuschlagskriterium

Umweltzeichen wie der Blaue Engel oder die DIN-33870-Zertifizierung können als Eignungs- oder Zuschlagskriterium in die Ausschreibung aufgenommen werden — das stärkt die Position von zertifiziertem Rebuilt-Toner zusätzlich, sofern der Auftraggeber Nachhaltigkeit explizit gewichtet.

Compana Experten Tipp: Prüfen Sie bei jeder Ausschreibung, ob im Leistungsverzeichnis „oder gleichwertig" steht. Fehlt der Zusatz bei einer reinen Markenangabe, lohnt sich eine Rückfrage bei der Vergabestelle — oft ist die Formulierung ein Versehen und wird auf Nachfrage korrigiert.

Quellen

HP Tintenpatrone magenta (C2P21AE#BGX, 935)
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HP Tintenpatrone gelb (C2P22AE#BGX, 935)

ART-NR: 46512Hewlett Packard (HP)Ersetzt: HP Tintenpatrone gelb (C2P22AE#BGX
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inkl. MwSt.
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HP Tintenpatrone cyan (C2P20AE#BGX, 935)

ART-NR: 46510Hewlett Packard (HP)Ersetzt: HP Tintenpatrone cyan (C2P20AE#BGX
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inkl. MwSt.
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